
Kosten & Ablauf
Was kostet die Entlastung - und wer zahlt?
In den meisten Fällen zahlen Sie nichts oder nur wenig selbst. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab oder helfen Ihnen beim Antrag.
| Leistung der Pflegekasse | Höhe | Ab Pflegestufe | Nutzbar für |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | 131 € pro Monat | 1 | Entlastungspflege |
| Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI) | 3.539 € pro Jahr, bis zu 8 Wochen | 2 | Entlastungspflege, Tagespflege, künftig Haus Dachsbau |
| Persönliches Budget vom Bezirk Schwaben | individuell | nach Bescheid | |
| Spenden und Stiftungsgelder des Vereins | wenn die Kassenleistung nicht reicht |
Häufige Fragen
Brauche ich eine Pflegestufe?
Ja, Pflegestufe 1 bis 5. Ab Pflegestufe 2 steht zusätzlich der Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein, wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Wie schnell kann es losgehen?
aktuell gibt es eine Warteliste - der genaue Zeitraum wird individuell besprochen
Wer betreut mein Kind?
Ausschließlich Fachkräfte aus der Pflege und Pädagogik.
Auch bei Beatmung?
Ja. Entsprechende Weiterbildungen und Fachwissen sind in diesem Bereich bei unserem Fachpersonal vorhanden.
Was, wenn das Budget der Kasse aufgebraucht ist?
Dann prüfen wir gemeinsam, ob Spenden und Stiftungsgelder unseres Vereins einspringen können.
Spendenkonto
Dachskinder e.V.VR Bank Meitingen
IBAN: DE53 7206 2152 0001 8261 66
BIC: GENODEF1MTG




