V
Verhinderungspflege § 39
Pflegende Angehörige brauchen eine Auszeit von der Pflege, dann greift die sogenannte Verhinderungspflege
jährlich 1612,- € + bis zu 806,- € des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege (=max. 2418,- €)
zum 1. Januar 2024 wurde der Anspruch auf die Verhinderungspflege für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit den Pflegegraden 4 und 5 verbessert.
jährlich auf 1612,- € bis zu 1774,- € des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege (=max. 3386,- €)
Verfahrenslotse
Ab dem 01.01.2024 beraten Verfahrenslotsen Eltern mit Kindern mit Behinderung bis zum 27 Lebensjahr
Sitz der Verfahrenslotsen ist das Amt für Jugend und Familie. Die Beratung ist kostenlos.
Verfahrenslotse Landkreis Augsburg Land: Margarete Knöferl - offene Sprechstunde Mittwochnachmittag 13 - 17 Uhr
Tel. 0821 3102 2310 Hausbesuche oder Videoberatung ist ebenfalls möglich
Verfahrenslotse@LRA-a.bayern.de
Verfahrenslotse Landkreis Dillingen:09071/514047 verfahrenslotse@landratsamt.dillingen.de
W
Wohnraumanpassung § 40
Bis zu 4000 € jer Maßnahme = Leistung der Pflegeversicherung