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Verhinderungspflege § 39


Pflegende Angehörige brauchen eine Auszeit von der Pflege, dann greift die sogenannte Verhinderungspflege


jährlich 1612,- € + bis zu 806,- € des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege (=max. 2418,- €)


zum 1. Januar 2024 wurde der Anspruch auf die Verhinderungspflege für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit den Pflegegraden 4 und 5 verbessert.

jährlich auf 1612,- € bis zu 1774,- € des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege (=max. 3386,- €)





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Wohnraumanpassung § 40


Bis zu 4000 € jer Maßnahme = Leistung der Pflegeversicherung

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