V
Verhinderungspflege § 39
Pflegende Angehörige brauchen eine Auszeit von der Pflege, dann greift die sogenannte Verhinderungspflege
jährlich 1612,- € + bis zu 806,- € des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege (=max. 2418,- €)
zum 1. Januar 2024 wurde der Anspruch auf die Verhinderungspflege für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit den Pflegegraden 4 und 5 verbessert.
jährlich auf 1612,- € bis zu 1774,- € des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege (=max. 3386,- €)
W
Wohnraumanpassung § 40
Bis zu 4000 € jer Maßnahme = Leistung der Pflegeversicherung